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Recht auf Selbstbestimmung

PERSÖNLICHES BUDGET

Das Persönliche Budget bietet Leistungen zur Teilhabe an


Menschen mit Behinderungen sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Sie können meist selbst am besten entscheiden, wer Ihnen beim Leben in der eigenen Wohnung oder beim Konzertbesuch helfen soll. Sie wissen, welcher Sprachcomputer für Sie sinnvoll und welcher Rollstuhl nützlich ist. Um ihnen bei Leistungen zur Teilhabe mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung zu ermöglichen, gibt es das Persönliche Budget. Es ist ein Angebot an Menschen mit Behinderungen und an Menschen, denen eine Behinderung droht. Statt festgelegter Sach- und Dienstleistungen erhalten Menschen mit Behinderungen Geld und können selbst entscheiden, wer, wann, wie und wo welche Leistung für sie erbringt.

Seit dem 1. Januar 2008 gibt es einen gesetzlichen Anspruch: Menschen mit Behinderungen können ein Persönliches Budget beantragen und so ein großes Stück Verantwortung für sich selber tragen. Das bedeutet, dass dem Wunsch- und Wahlrecht der potentiellen Budgetnehmer oder Budgetnehmerinnen in vollem Umfang entsprochen wird und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Anträge auf Bewilligung von Persönlichen Budgets zu genehmigen sind. Statt festgelegter Sach- und Dienstleistungen erhalten Sie Geld oder Gutscheine. So können Sie selbst Käufer, Kundinnen und Arbeitgebende werden und entscheiden, wer, wann, wie und wo welche Leistung für Sie erbringen soll.

 Niemand muss sich für ein Persönliches Budget entscheiden. Das Wichtige ist, die Wahl zu haben, denn jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung. Das Persönliche Budget kann für Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Schritt dorthin sein.

Leistungen zur Teilhabe umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Über die Leistungen zur Teilhabe hinaus können einbezogen werden: Leistungen der Krankenkassen und Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfen zur Pflege nach dem SGB XII, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistung oder Gutschein erbracht werden können.

 

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Pflege

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